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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Ortsgruppe Sinsheim findest du hier .

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DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.V.

Jugendordnung


Stand 20.10.2013
Diese Jugendordnung ist zur besseren Übersichtlichkeit in der männlichen Schriftform gehalten. Sie richtet sich dennoch an alle Mädchen, Jungen, Frauen und Männer.

Präambel

Diese Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung der Ortsgruppe Sinsheim e.V. im Bezirk Rhein-Neckar e.V. des Landesverbandes Baden e.V. der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft (DLRG).
Die DLRG-Jugend Sinsheim erfüllt die satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG, sie weckt und fördert das Interesse ihrer Mitglieder an diesen Aufgaben. Insbesondere sind dies die Durchführung von Jugendbildungs- und Jugenderholungsmaßnahmen, Kindergruppenarbeit und die Unterstützung der Gruppe bei der Aus- und Fortbildung von Schwimmern und Rettungsschwimmern.
Ihre Arbeit umfasst grundsätzlich alle ihr offenstehenden Möglichkeiten, entsprechend den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen.

§1 Mitgliedschaft, Wahlrecht, Tagunge

1. Die DLRG-Jugend Sinsheim bilden alle Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.V. bis einschließlich 26 Jahre und die von diesen gewählten oder berufenen Vertreter und Mitarbeiter unabhängig vom Alter.

2. Die Mitglieder der DLRG-Jugend Sinsheim im Alter von 10 bis einschließlich 26 Jahren und die von ihnen gewählten oder berufenen Vertreter und Mitarbeiter besitzen das uneingeschränkte aktive Wahlrecht.

3. Passives Wahlrecht haben Mitglieder ab 14 Jahren. Für den Jugendleiter und den Ressortleiter Wirtschaft und Finanzen gilt ein Mindestalter von 16 Jahre.

4. Jeder Stimmberechtigte hat nur eine Stimme, ein Depotstimmrecht ist unzulässig.

5. Die Gremien der DLRG-Jugend Sinsheim tagen grundsätzlich verbandsöffentlich.

6. Hauptamtliche Mitarbeiter haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Sie sind ehrenamtlichen Mitgliedern nicht weisungsbefugt.

§2 Eingliederung in die DLRG

Die DLRG-Jugend Sinsheim ist Bestandteil der DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.V. und lehnt sich an den organisatorischen Aufbau der DLRG an. Sie unternimmt nichts, was gegen Ansehen und Satzung der DLRG verstößt und arbeitet mit allen Gliederungen partnerschaftlich zusammen.

§3 Eigenständigkeit

Die Organe der DLRG-Jugend Sinsheim arbeiten selbständig, die Jugend führt ein Leben eigener Ordnung. Die DLRG-Jugend Sinsheim verfügt über ihre zustehenden Mittel in eigener Verantwortung.
Die Jugendvorstandschaft legt regelmäßig bei der Mitgliederversammlung der Gruppe Rechenschaft über die Arbeit ab und lässt die Buchführung durch einen Prüfer der Gruppe prüfen, sofern die DLRG-Jugend  Sinsheim keine eigenen Kassenprüfer nach § 5 Abs. e) besitzt. Die Kassenprüfung durch die Gruppenprüfer ist nicht ausgeschlossen.

§4 Organe

Die Organe der DLRG-Jugend Sinsheim sind die Jugendversammlung und der Jugendvorstand.

§5 Die Jugendversammlung

1. Die Jugendversammlung ist das höchste Organ der DLRG-Jugend Sinsheim.
2. Sie setzt sich zusammen aus den stimmberechtigten Mitgliedern nach § 1 und, ohne Stimmrecht, den Eltern der Mitglieder.
3. Die Jugendversammlung tritt alle zwei Jahre zusammen.
4. Die Aufgaben der Jugendversammlung sind:

  • a. Behandlung aller grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten der DLRG-Jugend Sinsheim
  • b. Behandlung von aktuellen jugendpolitischen Themen
  • c. Entgegennahme von Berichten des Jugendvorstandes und anderer Mitarbeiter
  • d. Entgegennahme von Kassen- und Kassenprüfungsberichten
  • e. Entlastung des Jugendvorstandes
  • f. Wahl des Jugendvorstandes
  • g. Wahl von zwei Kassenprüfern
  • h. Wahl der Delegierten für Außenvertretungen
  • i. Verabschiedung und Änderung der Jugendordnung
  • j. Festlegung der Richtlinien für die Arbeit der DLRG-Jugend
  • k. Beschlussfassung über vorliegende Anträge

5. Wahlen finden mindestens alle zwei Jahre statt.
6. Anträge zur Jugendversammlung müssen eine Woche vor der Durchführung beim Jugendvorstand eingegangen sein.
7. Auf schriftlichen Antrag von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder nach § 1 oder auf Beschluss des Jugendvorstandes muss eine außerordentliche Jugendversammlung einberufen werden.

§6 Der Jugendvorstand

1. Der Jugendvorstand ist das Planungs- und Ausführungsorgan der DLRG-Jugend Sinsheim.

2. Er setzt sich zusammen aus:

  • a. dem Jugendleiter

  • b. dem stellvertretenden Jugendleiter

  • c. dem Ressortleiter Wirtschaft und Finanzen

  • d. bis zu 10 Beisitzer, denen nach Bedarf verschiedene Aufgabengebiete zugeteilt werden.

3. Die Wahl des Jugendleiters, sowie der Kassenprüfer bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.

4. Der Jugendvorstand tritt monatlich zusammen, sofern nicht gewichtige Gründe dagegensprechen.

5. Er gibt sich einen Arbeitsverteilungsplan, nach dem die Mitglieder des Jugendvorstandes selbständig und eigenverantwortlich arbeiten.

6. Das Stimmrecht in der Vorstandschaft der Gruppe nimmt der Jugendleiter war. Er kann einen Vertreter aus dem Jugendvorstand benennen. Darüber hinaus bestimmt der Jugendvorstand einen stimmberechtigten Vertreter.

7. Der Jugendvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig ab der Hälfte der gewählten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jugendleiters.

§7 Vorrang der Jugendordnung

Zur Ausführung dieser Jugendordnung gilt die Geschäftsordnung der Übergliederung sinngemäß. Sollten sich jedoch jugendspezifische Fachgebiete der DLRG-Geschäftsordnung mit der Jugendordnung überschneiden, so gilt die Jugendordnung der DLRG-Jugend Sinsheim.

§8 Änderung der Jugendordnung

Die Änderung der Jugendordnung kann nur von der Jugendversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Sie bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung der Gruppe.

§9 Veranstaltungsprogramm

Der Jugendvorstand arbeitet ein Veranstaltungsprogramm für Kinder und Jugendliche aus und legt dies rechtzeitig der Vorstandschaft zur terminlichen Koordination vor. Das Programm gilt als vereinbart, wenn binnen 4 Wochen nach Vorlage kein Einspruch erfolgt.
Die inhaltliche Gestaltung obliegt ausschließlich den Organen der DLRG-Jugend  Sinsheim.

§10 Schlussbestimmungen

Diese Jugendordnung umfasst 10 Paragraphen und tritt mit dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung der DLRG-Gruppe Sinsheim in Kraft.

Die Jugendordnung zum Download

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